Der Fischereischein

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist das erfolgreiche Ablegen einer Fischerprüfung, für den Erwerb eines Jugend- und Friedfischfischereischeines ist das Bestehen einer Jugend- bzw. Friedfischfischerprüfung erforderlich.

Sie möchten die Fischerprüfung ablegen? 

Dann sind Sie bei uns genau richtig. 

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Es gibt jährlich zwei Lehrgänge die als Wochenendkurse konzipiert sind und mit der Prüfung enden. Mit einer Erfolgsquote von über 97 % verlaufen diese sehr erfolgreich.


Schulungs- & Prüfungstermine 2024


Um die Fischerei in Sachsen-Anhalt ausüben zu können, benötigt man zwei Dokumente:

Den Fischereischein als behördliche bzw. öffentlich-rechtliche Erlaubnis erteilen die Landkreise als untere Fischereibehörde.

Der Fischereischein gemäß § 28 FischG LSA berechtigt zu allen zulässigen Angelmethoden, die entsprechende Angelerlaubnis vorausgesetzt. Fischereischeine werden für 1 bis 5 Jahre und auf Lebenszeit erteilt.

Einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), das heißt eine privatrechtliche Erlaubnis, die beim Fischereiausübungsberechtigten - in der Regel sind das die örtlich ansässigen Anglervereine oder Verbände und auch Berufsfischer - erworben werden kann.

Jugend- bzw. Friedfischfischereischein

Kinder ab 8 Jahre können eine Jugendfischerprüfung ablegen. Die Jugendfischerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der kindgerechte Fragen zur Angelfischerei gestellt werden.

Termine zur Jugendfischerprüfung

Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre bekommen aus rechtlichen Gründen generell nur einen Jugendfischereischein.


 
 
 
 
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